Laut einem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Az: C-55/18) sollen EU-Arbeitgeber künftig angehalten werden, Systeme für die zuverlässige Messung von Arbeitszeiten einzurichten. Daraus ergeben sich datenschutzrechtliche Implikationen. Die Systeme für die Zeiterfassung liefert unter anderem das deutsche Unternehmen p.l.i. solutions aus Verl.
EuGH-Urteil
Terminhinweis: eurodata gibt Tipps zur modernen Personalarbeit mit edtime und edpep
eurodata bietet regelmäßig praxisorientierte Webinare an, die über die vielfältigen Funktionen und Einsatzmöglichkeiten der Cloudlösungen edpep und edtime informieren. Die nächsten Termine finden Anfang Juli 2019 statt.
4.0 – 1.0 – 6.0: Die Erfolgsformel für zeitgemäße und rechtskonforme Arbeitszeiterfassung
Das Mitte Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgt seit seiner Bekanntgabe für kontroverse Diskussionen. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Während hier in Deutschland von Arbeitnehmerseite bzw. Gewerkschaften wartungsgemäß positiv auf das Urteil reagiert wurde, sehen die deutschen Arbeitgeber die Sache naturgemäß etwas anders.