Laut einem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Az: C-55/18) sollen EU-Arbeitgeber künftig angehalten werden, Systeme für die zuverlässige Messung von Arbeitszeiten einzurichten. Daraus ergeben sich datenschutzrechtliche Implikationen. Die Systeme für die Zeiterfassung liefert unter anderem das deutsche Unternehmen p.l.i. solutions aus Verl.
Zeiterfassungssoftware von p.l.i. solutions
Es gibt schon immer Zeiterfassungssysteme, in früheren Zeiten war dies die Stechuhr. Heute nutzen Unternehmen, die schon länger freiwillig und im Eigeninteresse die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen messen, elektronische Lösungen. Die Vorteile der Zeiterfassungssoftware von p.l.i. solutions (PROCESS PZE) bestehen unter anderem in der Flexibilität der digitalen Lösung, denn jedes Unternehmen muss wegen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle und Abrechnungsinformationen seiner Abteilungen die Arbeitszeit anders abrechnen.
Das Softwareunternehmen p.l.i. solutions hat hierfür ein flexibles Berechtigungs- und Rollenkonzept geschaffen, das die individuelle Anpassung für einzelne Branchen, Bereiche und ihre spezifischen Erfordernisse erlaubt. Die ursprüngliche, nach wie vor bestehende Intention dabei war die angepasste Personaleinsatzplanung.
Mit der p.l.i. solutions Software können Mitarbeiter gemäß der aktuellen Auftragslage und des vorhandenen Personalbestands (inklusive Urlaub, Krankheit, Unterbesetzung) eingesetzt werden. Es entsteht eine Transparenz, die bei der frühzeitigen Korrektur von eventuellen Fehlentwicklungen hilft und nun auch den Forderungen des europäischen Gesetzgebers entspricht. Die
Zeiterfassungssoftware ist bereits mit Schnittstellen für alle gängigen IT-Systeme ausgestattet, damit das Controlling, Steuerbehörden und künftig auch staatliche Organe mit dem Auftrag der Überprüfung der Gesetzeskonformität lt. EuGH-Urteil unproblematischen Zugriff auf die Daten erhalten. Die eingängige Bedienbarkeit der p.l.i.-Software gewährleistet die schnelle Eingewöhnung neuer KollegInnen, die sekundenschnelle Eingabe von Daten und deren Abruf von jedem Endgerät aus – auch mobil. Die Zeiterfassungssoftware PROCESS PZE zeichnet sich im Überblick durch folgende Vorteile aus:
- Erfassung der Arbeitsstunden
- kurze Implementierungszeiten
- Übersichtlichkeit und Transparenz
- intuitive Benutzerführung
- gesetzeskonform
- Planung individueller Personaleinsätze
- Kommunikation über IT-Schnittstellen mit allen maßgeblichen Stellen
Zum Sachverhalt des EuGH-Urteils
Das Urteil hat die spanische Gewerkschaft CCOO erstritten (Federación de Servicios-de Comisiones Obreras). Ihre erste Klage hatte sie vor dem eigenen Nationalen Gerichtshof erhoben, sie richtete sich gegen einen Ableger der Deutsche Bank. Dieser erfasst nach Meinung der Gewerkschaftsvertreter nur unzureichend die Arbeitszeit seiner MitarbeiterInnen, was zu unbezahlter Mehrarbeit führt.
Die Verpflichtung zur genauen Erfassung von Arbeitszeiten ergibt sich nach Auffassung der spanischen Gewerkschafter sowohl aus innerstaatlichen, EU-weit relativ einheitlichen Rechtsvorschriften, sie ist aber auch in der EU-Grundrechte-Charta und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgeschrieben. Die Deutsche Bank verwies demgegenüber auf das spanische Recht, das eine solche allgemeingültige Verpflichtung nicht vorsehe, doch die Richter am EuGH folgten der Argumentation der Gewerkschaft als Klägerin.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass das Grundrecht von Arbeitnehmern auf die Begrenzung ihrer Höchstarbeitszeit sowie auf regelmäßige Ruhezeiten (täglich und wöchentlich) unantastbar sei. Daraus folgte für die obersten europäischen Richter, dass „… Mitgliedstaaten der EU ihre Arbeitgeber künftig verpflichten müssen, ein objektives und verlässliches System einzurichten, das die Messung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit ermöglicht …“.
Die europäischen Gesetzgeber müssen nun zweifellos nachbessern. In Deutschland etwa ist bisher lediglich die Dokumentation von Überstunden vorgeschrieben. Genaue Zeiterfassungssysteme werden aber für alle Firmen künftig unverzichtbar.
Weitere Informationen zu p.l.i. solutions stehen im Lösungskatalog zur Verfügung.