Für Zulieferer und Hersteller bedeutet das Jahresende vor allem eins: Es ist Zeit, Lieferantenerklärungen anzufordern, zu kalkulieren und auszustellen. Dies ist nicht nur aufwändig, zumal es sich bei den meisten Betrieben oft um mehrere hundert Dokumente handelt. Verbunden mit dem Aufwand sind mögliche Fehler beim manuellen Ausfüllen. Die Softwarelösung BEO-Lieferantenerklärung unterstützt Nutzer mit rechtssicheren und zeiteffizienten Prozessen.
Hersteller möchten ihren in Drittländern ansässigen Kunden eine maximale Zollfreiheit für die von Ihnen gelieferten Fertigungsartikel ermöglichen. Oft fordern aber auch Kunden im Inland und der EU Lieferantenerklärungen (LE) mit Präferenzeigenschaften – sprich den Nachweis über den EU-Ursprung einer gelieferten Ware. Das verursacht für die Unternehmen in zweifacher Hinsicht einen großen administrativen Aufwand: Zum einen müssen sie die LE bei ihren Zulieferern anfordern, zum anderen selbst LE für ihre Kunden ausfüllen. Dieser Ablauf ist manuell nicht nur fehleranfällig, sondern bei einer steigenden Anzahl an nachzuweisenden Artikeln sehr unübersichtlich. Abhilfe schafft eine IT-gestützte Anforderung, Verwaltung und Erstellung.
Wie Anwender von der BEO-Lieferantenerklärung profitieren
Die BEO GmbH unterstützt Unternehmen bei diesen Prozessen mit ihrer Softwarelösung BEO-Lieferantenerklärung. Diese steht im Austausch mit dem ERP-Systems des Anwenders und erhält alle benötigten Informationen elektronisch. Die Sachbearbeiter profitieren von einem papierlosen und zeitsparenden Weg, bei dem ein falsches Ausfüllen der Dokumente durch Textvorlagen mit verbindlichen Formulierungen verhindert wird. Zudem ermöglicht die Software den Anwendern, rechtssicher und nachweisbar zu kalkulieren. Automatisch berücksichtigt sie die passenden Werteregeln je Zolltarifnummer für das gewünschte Importgebiet. Die Präferenzkalkulation wird dann unter Beachtung dieser Regeln durchgeführt. Damit können Unternehmen Zollermäßigungen erhalten und sich einen Wettbewerbsvorteil sichern: Weisen sie den europäischen Ursprung ihrer Ware nach, zahlt beispielsweise die Schweiz als Importeur keinen Einfuhrzoll. Als Exporteur aus der EU bieten Unternehmen ihren Kunden einen besseren Preis und haben selbst eine höhere Gewinnspanne.
Mehr Informationen zur Software BEO-Lieferantenerklärung erhalten Interessierte unter www.beo-software.de/beo-lieferantenerklaerung.
Weitere Informationen zu BEO Software stehen im Lösungskatalog verfügbar.