BEO zum Ukraine-Konflikt: Dürfen Unternehmen aktuell noch exportieren?

Der Ukraine-Konflikt sorgt weltweit für Unruhe und Besorgnis. Die EU hat mit einer Reihe von Sanktionen und Embargos gegen Russland reagiert, die den Import und Export erschweren oder sogar verbieten. Viele europäische Unternehmen sind aktuell verunsichert, ob und in welcher Form sie ihre Waren noch nach Russland einführen dürfen – insbesondere bei Dual-Use-Gütern. Digitale Unterstützung bietet die Software BEO-Exportkontrolle für Güter- und Warensendungen und die BEO-Sanktionsprüfung für personen- und firmenbezogenen Abgleich.

Seit dem 26. Februar 2022 verbietet der neue Artikel 2 der EU-Verordnung 833/2014 die Ausfuhr von Waren mit doppeltem Verwendungszweck an Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Russland. Diese auch als Dual-Use-Güter bezeichneten Produkte entstammen z.B. der Luftfahrt- und Schiffstechnik, die neben ihrem zivilen Einsatz militärisch nutzbar sind. Für Unternehmen dieser Industrien gilt es sicherzustellen, dass alle betroffenen Güter im Ausfuhrportfolio entsprechend bezeichnet sind und gegebenenfalls nicht oder nur mit Sondergenehmigung nach Russland ausgeführt werden dürfen.

BEO-Exportkontrolle für genehmigungspflichtige Güter

Grundsätzlich müssen exportierende Unternehmen die Ausfuhrlisten und die EG-Dual-Use-Verordnung bei Warensendungen ins Ausland prüfen. Oft ist nicht ersichtlich, ob Waren wie Dichtungsringe oder elektronische Bauteile auch militärisch nutzbar sind. Antworten auf diese Frage liefert die Software BEO-Exportkontrolle, mit deren Hilfe die Anwender Waren auf Embargos sowie einen doppelten und damit genehmigungspflichtigen Verwendungszweck prüfen können. So werden sie auch in der aktuellen dynamischen Lage dabei unterstützt, rechtliche Vorgaben sicher zu erfüllen.

BEO-Sanktionslistenprüfung für rechtssicheren Kontaktabgleich

Die Software BEO-Sanktionslistenprüfung bietet das praxisgerechte Werkzeug, um Geschäftskontakte – d.h. Firmen- und Personennamen mit den dazugehörigen Adressen – auf Basis der enthaltenen Sanktionslisten zu prüfen. Durch Eingabe sind sowohl Firmen als auch Personen prüfbar. Auch ganze Listen mit Namen und Adressen können an die Software übergeben werden. Diese protokolliert die Art, den Zeitpunkt und die Ergebnisse aller Prüfungen.

Weitere Informationen zu BEO stehen im Lösungskatalog zur Verfügung.