BEO Zollsoftware: Ursprungsregeln für Nullzollsätze richtig einsetzen

Seit Januar 2021 gilt das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Für Waren und Dienstleistungen sieht die Vereinbarung Nullzollsätze und Nullkontingente vor – jedoch nur, wenn sie den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Für importierende und exportierende Unternehmen sind daher weiterhin Zollerklärungen notwendig. Die Softwarelösung BEO-Präferenz der BEO GmbH unterstützt sie bei diesem Prozess durch eine unkomplizierte Verwaltung der benötigten Formulare und eine automatisierte Präferenzkalkulation.

Das neue EU-UK-Abkommen gilt seit dem 1. Januar 2021 vorerst provisorisch. Die Ratifikation des Europäischen Parlaments und vereinzelter Nationalparlamente der Mitgliedsstaaten soll laut Experten gegen Ende Februar erfolgen. Dennoch zählt das Vereinigte Königreich bereits als Drittstaat. Es werden zwar auf Waren, die aus UK und der EU stammen, auch zukünftig bilateral keine Einfuhrzölle erhoben. Zugleich gelten Unternehmen, die Waren aus UK in die EU einführen bzw. die mit EU-Produkten in UK handeln, jedoch als Importeure bzw. Exporteure, die gewisse Zollformalitäten einhalten müssen.

Präferenzzollsatz: Chance oder Mehraufwand?

Diese Formalitäten beschränken sich nicht nur auf die reine Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen, sondern machen zusätzlich eine Nachweispflicht in puncto Warenursprung erforderlich. Das kann für Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, aber auch eine Chance. Weisen sie die Ursprungseigenschaft ihrer Waren nach, profitieren sie von Nullzollsätzen und Nullkontingenten – andernfalls werden die regulären EU-Zölle erhoben. Um eine Präferenzbehandlung und damit einen Kostenvorteil zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist sich der Importeur des Warenursprungs gewiss oder es liegt ein Herkunftsnachweis des Exporteurs vor.

Maximale Zollfreiheit mit BEO-Präferenz

Die Softwarelösung BEO-Präferenz unterstützt Unternehmen dabei, mögliche Präferenzberechtigungen für ihre Fertigungsartikel rechtssicher und nachweisbar zu ermitteln und zu kalkulieren. Das Ziel ist es, den Kunden eine maximale Zollfreiheit zu ermöglichen. Dafür berücksichtigt die Lösung automatisch die passenden Werteregeln je Zolltarifnummer für das Präferenzgebiet und minimiert mögliche Fehler im Kalkulationsprozess. Relevante Daten werden vom firmeneigenen ERP-System über eine digitale Schnittstelle an BEO-Präferenz weitergeleitet. Anschließend ermittelt die Software die Ursprungseigenschaft der entsprechenden Ware und archiviert die Ergebnisse im Anschluss nachweisbar. Unternehmen erfüllen auf diesem Weg zusätzlich eine wichtige Voraussetzung, um sich als „Ermächtigter Ausführer“ zu qualifizieren. Dieser Status erlaubt es, Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausfertigen. Insgesamt ermöglicht BEO-Präferenz den Usern, mit geringstmöglichem Aufwand, die Ursprungsregeln bei der Anwendung der Nullzollsätze für einen erheblichen Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

Weitere Informationen zu BEO-Präferenz finden Sie unter www.beo-software.de/praeferenz

Weitere Informationen zu BEO stehen im Lösungskatalog zur Verfügung.