BEO: So laufen Software-Zertifizierungen beim Zoll ab

Anbieter von IT- und Sicherheitslösungen müssen ihre Software-Module regelmäßig durch den Zoll zertifizieren lassen. Das ist besonders relevant im Bereich Zoll- und Versandabwicklung, da sich rechtliche Vorgaben rund um den Im- und Export von Waren oft an die schnellen Veränderungen des aktuellen Weltgeschehens anpassen. Mit der Zertifizierung durch den Zoll bieten Unternehmen ihren Kunden die höchste Rechtssicherheit und die neusten Standards. Doch wie läuft eine solche Zertifizierung ab?

Um Softwarelösungen durch den Zoll zertifizieren zu lassen, müssen Unternehmen zunächst einige Grundlagen vorweisen. Dazu zählt die Programmierung der entsprechenden Software nach den Vorgaben der Implementierungshandbücher und Codelisten, die der Zoll zur Verfügung stellt. In einem ersten, unbetreuten Teil sendet der Softwareanbieter dann selbstständig und nach Vorgabe des Zolls Testnachrichten, auf die Antwortnachrichten folgen. Im zweiten Teil sendet das Unternehmen neue Testfälle und die Generalzolldirektion prüft, ob die Vorgaben des Implementierungshandbuchs erfüllt sind. Außerdem beurteilen die zuständigen Beamten, ob die Software die Antwortnachrichten vollständig und korrekt ausliest. Sind diese Schritte bewältigt, gelten die Software-Module als offiziell zertifiziert.

In einem Praxisbeispiel sieht das so aus: Der Endinger Softwareentwickler BEO hat seine Module BEO ATLAS Einfuhr und BEO ATLAS Ausfuhr nachzertifiziert. „Wir haben das neue Release 3.0 für ATLAS Ausfuhr nach den Vorgaben des Unionszollkodex programmiert“, erklärt Christian Rosswog, Projektleiter ATLAS Ausfuhr bei BEO. Neben neuen Pflichtfeldern zum Ursprungsland der Ware und Kennzeichen des Beförderungsmittels am Abgang ist als Feature auch eine neue Bewilligungsart hinzugekommen. Zudem werden die Anmeldearten bei BEO ATLAS Ausfuhr nun als siebenstellige Zahlen angezeigt.

Zusätzlich zu den Nachzertifizierungen hat der Entwickler das Modul BEO Aktive Veredelung im Normalverfahren neuzertifiziert. Damit steht die Softwarelösung den Kunden neben dem bisherigen vereinfachten nun auch im Normalverfahren zur Verfügung. Die Umstellung des neuen Release erfolgt Ende März. Anhand eines Videos informiert BEO seine Kunden über die bevorstehenden Änderungen in ATLAS.

Weitere Informationen zu BEO sind im Lösungskatalog verfügbar.