Terminhinweis: p.c.a.k.-Webinar zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz – Was Personaler wissen müssen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll am 02.06.2017 verabschiedet werden. Am 01.01.2018 tritt es in Kraft. Auch wenn es noch Veränderungen im Detail geben wird, sind die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes bekannt. In einem Webinar am 14.9.2017, 14.00 Uhr erläutert p.c.a.k.-Geschäftsführer Peter Kolm die wesentlichen Eckpunkte des BRSG.

Mit dem BRSG wird unter dem Begriff „Sozialpartnermodell“ die sogenannte Zielrente (defined ambition) als weitere Zusageform der bAV etabliert. Der Arbeitgeber trägt keine Haftung mehr. Dem Arbeitnehmer werden keine garantierten Leistungen mehr zugesagt. Ziel des Gesetzes ist die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittel­ständischen Unternehmen.

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