E-Rechnungsgesetz: Mit ZEP auf der sicheren Seite

Mit Inkrafttreten des E-Rechnungsgesetzes sind alle öffentlichen Auftraggeber (Staat, Länder, Kommunen) seit 27. November 2020 zum Empfang und zur Weiterverarbeitung von Rechnungen in elektronischer Form verpflichtet. Andere Formate dürfen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden.

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ZEP meets timeBro: Arbeitszeiten lokal erfassen und online auswerten

Seit Corona müssen viele Unternehmen mit kleineren Budgets arbeiten. Projektleiter brauchen deshalb mehr denn je möglichst genaue und aktuelle Projektzeiten, um Projekte profitabel planen und steuern zu können. Eine intelligente Integration der lokal installierbaren Zeiterfassungssoftware timeBro und der cloudbasierten Projekt-Controlling-Lösung ZEP unterstützt Projektleiter zukünftig bei dieser Aufgabe.

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Kurzarbeitergeld: Dokumentationspflichten erfüllen mit ZEP Clock

Die Corona-Krise und ihre Folgen: Bis Ende April 2020 haben Unternehmen in Deutschland nach offiziellen Angaben für mehr als zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Um Unternehmen den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Eil-verfahren rückwirkend zum 1. März 2020 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Gleich geblieben sind dagegen die strengen Vorgaben an den Nachweis der ausgefallenen Zeiten.

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finleap: Automatisierter Prozess von der Zeiterfassung bis zur Zeitabrechnung mit Cloud-Software ZEP

finleap ist Europas führendes Fintech-Ökosystem mit Sitz in Berlin und Büros in Hamburg, Mailand, Madrid und Paris. finleap bietet Fintech-Saas-Lösungen für verschiedene Unternehmen an und baut eigenständige Fintech-Unternehmen. Seit seiner Gründung 2014 hat finleap bereits 17 Unternehmen mit seiner Infrastruktur entwickelt und weitere durch Akquisitionen in sein Ökosystem hinzugefügt. Dazu gehören bekannte Unternehmen wie die solarisBank, der Versicherer ELEMENT, und der Inkasso-Spezialist PAIR Finance. Für die Erfassung und Abrechnung seiner geleisteten Projektarbeiten setzt finleap auf ZEP.

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4.0 – 1.0 – 6.0: Die Erfolgsformel für zeitgemäße und rechtskonforme Arbeitszeiterfassung

Das Mitte Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgt seit seiner Bekanntgabe für kontroverse Diskussionen. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Während hier in Deutschland von Arbeitnehmerseite bzw. Gewerkschaften wartungsgemäß positiv auf das Urteil reagiert wurde, sehen die deutschen Arbeitgeber die Sache naturgemäß etwas anders.

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