Uniscon: Neuer IT-Ratsbeschluss zur Verwendung von Cloud-Diensten bereits überholt

Wann dürfen im öffentlichen Dienst Cloud-Angebote genutzt werden? Eine Frage, die in diesem Sommer die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung verstärkt beschäftigte. Der Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung verfasste dazu nun einen Beschluss. Dieser Beschluss vom 29. Juli 2015 erklärt vorab, dass eigene IT-Systeme „zu bevorzugen“ sind, Cloud-Dienste von Privatanbietern jedoch eingesetzt werden können, wenn sie den Leistungsanforderungen entsprechen. Der Beschluss fasst die Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung zusammen. Eine zentrale Forderung ist, dass die Cloud-Dienst-Angebote gerade in Bezug auf Sicherheit intensiv zu prüfen sind, bevor Daten und deren Verarbeitung ausgelagert werden.

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