Elektronische Gesundheitskarte: Confidential Computing schützt Patientendaten

Im Januar wurde ein Streitfall vor dem Bundessozialgericht entschieden, demzufolge Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die Kläger beanstandeten die mangelnde Datensicherheit, doch das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als DSGVO konform. Gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ entschieden die Richter, dass das Risiko eines Datenvorfalls dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises unterstehe.

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Neueröffnung der Lloyds-Apotheke in Ingolstadt (Medi-In-Park): Gefäßaltermessung per Pulswellenanalyse am e-Kiosk der Concat AG

Eine persönliche Blutdruck-Pulswellenanalyse mit seiner Gesundheitskarte kann jeder Kunde vornehmen lassen, der ab 4. November die Lloyds-Apotheke im Medi-In-Park in Ingolstadt besucht. Nach der Neueröffnung am 24. Oktober bietet Inhaber Daniel Mainka einen Service der besonderen Art: Mithilfe des Mobilo-O-Graph PWA-Monitors der Firma HDP und des e-Kiosks von Concat können Besucher das Alter ihrer Blutgefäße erfahren und erhalten direkt einen detaillierten Messbericht als Ausdruck. Gemeinsam mit den Partnern HDP, n-design und Vodafone hat Concat eine sichere Komplettlösung realisiert, die eine erste medizinische Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) darstellt. Zu beziehen ist die Lösung per Kauf oder Leasing. Das Leasing übernimmt der Leasing-Partner abcfinance GmbH in Köln.

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