eurodata bietet Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) ohne Zusatzkosten

Die besonderen Grundlagen für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise werden aktuell in einer Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet. Das Entwicklungsteam der eurodata arbeitet bereits an der Umsetzung der speziellen Bedingungen in edlohn und edtime. So wird eurodata dann mit seiner führenden online Lohn- und Gehaltsabrechnung und der online Arbeitszeiterfassung Lösungen anbieten, um Abrechnung und Dokumentation zu gewährleisten.

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Neuer Mindestlohn in eurodata Lösung edtime hinterlegt

Wie seitens der Bundesregierung verabschiedet, wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 erneut angehoben, von 9,19 Euro auf aktuell 9,35 Euro. Dementsprechend hat eurodata eine Anpassung in der Softwarelösung edtime – Zeiterfassung auch in Verbindung mit Personaleinsatzplanung – vorgenommen. Die Anwender können seit Anfang des Jahres direkt mit den neuen Löhnen rechnen.

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