Zeiterfassung in Deutschland – „Stechuhr“-Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Aufregung

Selten sorgte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wohl für ein solches „Rauschen im Blätterwald“. Von einem „Paukenschlag“ spricht der Focus, die Tagesschau fragt: „Kommt jetzt die Stechuhr zurück?“ Selbst juristische Experten sprechen von einer „Überraschung“. Handelsblatt, ZEIT, FAZ und viele andere Zeitschriften und Newsportale berichteten über das Urteil und fragten sich und die Fachwelt: „Was bedeutet dieses Urteil für die Unternehmen?“ Grund genug, die wichtigsten Daten und Fakten zum BAG-Urteil zusammenzufassen.

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ZEP Clock: Der Mindestlohn steigt, die Dokumentationspflicht bleibt

„Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen.“ So steht es zumindest in dem Mitte Oktober 2021 veröffentlichten Sondierungspapier der so genannten „Ampel-Koalition“, das als Grundlage für die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen deutschen Bundesregierung dient. Und während bereits jetzt über die Folgen dieser Entscheidung – sofern sie dann im Rahmen der neuen Regierung auch umgesetzt wird – heftig diskutiert wird, ist allerdings auch klar. An den im Zusammenhang mit Minijobs geltenden Dokumentationspflichten wird auch die neue Bundesregierung nichts ändern.

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Kurzarbeitergeld: Dokumentationspflichten erfüllen mit ZEP Clock

Die Corona-Krise und ihre Folgen: Bis Ende April 2020 haben Unternehmen in Deutschland nach offiziellen Angaben für mehr als zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Um Unternehmen den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Eil-verfahren rückwirkend zum 1. März 2020 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Gleich geblieben sind dagegen die strengen Vorgaben an den Nachweis der ausgefallenen Zeiten.

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