Uniscon: DSGVO – Was wird aus bestehenden Zertifikaten?

Am 25. Mai 2018 werden die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG (neu)) nach zweijähriger Übergangszeit anwendbar. Im Vergleich zum bisherigen Recht kommen damit u.a. mehr Nachweispflichten auf die Akteure zu. Das heißt, der verantwortliche Cloud-Nutzer ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO nachzuweisen. Der Auftragsverarbeiter – also der Cloud-Anbieter – hat ihn dabei zu unterstützen. Hierzu können geeignete Zertifikate als „Nachweiserleichterung“ herangezogen werden – doch zu diesem Thema kursieren derzeit viele Mythen und Halbwahrheiten zur DSGVO im Netz. Sind Datenschutz-Zertifikate ab dem 25. Mai überhaupt noch gültig? Und gibt es schon zertifizierte Dienste?

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