Seit Januar 2021 gilt das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Für Waren und Dienstleistungen sieht die Vereinbarung Nullzollsätze und Nullkontingente vor – jedoch nur, wenn sie den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Für importierende und exportierende Unternehmen sind daher weiterhin Zollerklärungen notwendig. Die Softwarelösung BEO-Präferenz der BEO GmbH unterstützt sie bei diesem Prozess durch eine unkomplizierte Verwaltung der benötigten Formulare und eine automatisierte Präferenzkalkulation.