BEO zum Ukraine-Konflikt: Dürfen Unternehmen aktuell noch exportieren?

Der Ukraine-Konflikt sorgt weltweit für Unruhe und Besorgnis. Die EU hat mit einer Reihe von Sanktionen und Embargos gegen Russland reagiert, die den Import und Export erschweren oder sogar verbieten. Viele europäische Unternehmen sind aktuell verunsichert, ob und in welcher Form sie ihre Waren noch nach Russland einführen dürfen – insbesondere bei Dual-Use-Gütern. Digitale Unterstützung bietet die Software BEO-Exportkontrolle für Güter- und Warensendungen und die BEO-Sanktionsprüfung für personen- und firmenbezogenen Abgleich.

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Erste klimaneutrale Zollsoftware: BEO ist im Energie-Plus

Die BEO GmbH bietet seit über 30 Jahren Softwarelösungen rund um Zollabfertigung und Versandabwicklung an. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Umweltauswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit zu minimieren. Mit Erfolg: Am Hauptsitz in Endingen wird ein Plus von 110.000 kW Energie gewonnen. Die BEO-Zollsoftware ist damit die weltweit erste klimaneutral produzierte ihrer Art.

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BEO-Exportkontrolle erleichtert Außenhandel mit Dual-Use-Gütern

Exportierende Unternehmen müssen sich an die Vorschriften des deutschen und europäischen Ausfuhrrechts halten. Zu beachten ist dabei in erster Linie, ob für die Waren eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Das ist mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden. Die neu entwickelte Softwarelösung BEO-Exportkontrolle unterstützt Anwender dabei, rechtliche Vorgaben zu erfüllen und die Vorgänge bei der Exportkontrolle sicher zu dokumentieren.

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BEO Zollsoftware: Ursprungsregeln für Nullzollsätze richtig einsetzen

Seit Januar 2021 gilt das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Für Waren und Dienstleistungen sieht die Vereinbarung Nullzollsätze und Nullkontingente vor – jedoch nur, wenn sie den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Für importierende und exportierende Unternehmen sind daher weiterhin Zollerklärungen notwendig. Die Softwarelösung BEO-Präferenz der BEO GmbH unterstützt sie bei diesem Prozess durch eine unkomplizierte Verwaltung der benötigten Formulare und eine automatisierte Präferenzkalkulation.

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BEO-Akademie digital: Neues rund um Zoll- und Exportrecht online

Zollupdate, Brexit, Exportkontrolle & Co.: Im Rahmen der BEO-Akademie gibt die BEO GmbH, Hersteller von Zoll- und Versandsoftware, einen Überblick über die aktuellen Anforderungen im Zoll- und Exportrecht. Nun stellt der Anbieter die Präsenzschulungen im Zuge der Corona-Pandemie auf Online-Video-Seminare um – jederzeit ortsunabhängig über das eLearning-Portal abrufbar. Im Fokus stehen die zollrechtlichen Neuerungen für 2021.

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