Russland-Embargo: Worauf müssen Unternehmen beim Export achten?

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine reagiert die EU mit harten Sanktionen gegen Russland, die den Im- und Export einschränken oder teilweise verbieten. Ob und wie Unternehmen Waren nach Russland einführen dürfen, können sie mit der Software BEO-Exportkontrolle für Güter- und Warensendungen und der BEO-Sanktionsprüfung für firmen- und personenbezogenen Abgleich prüfen. Besucher der LogiMAT können sich am Stand B32 in Halle 8 von den Softwarevorteilen überzeugen.

Das Jahr 2022 war geprägt von umfassenden Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Die Verordnung 833/2014 für güterbezogene Sanktionen enthält mittlerweile 26 Anhänge. Für Unternehmen ist es entsprechend schwierig, den Überblick zu behalten und ihre Sendungen rechtskonform abzuwickeln. Das neunte Sanktionspaket der EU umfasst neben Vermögenssperren und Einreiseverboten insbesondere neue Ausfuhrbeschränkungen auf Dual-Use-Güter, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken einsetzbar sind. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass alle betroffenen Güter ihres Ausfuhrportfolios entsprechend gekennzeichnet sind und ihr Export genehmigt ist.

BEO-Exportkontrolle prüft genehmigungspflichtige Güter

Bei Warensendungen ins Ausland müssen Unternehmen eigenverantwortlich ihre Ausfuhrlisten und die EG-Dual-Use-Verordnung prüfen. Ob beispielsweise einzelne elektronische Bauteile auch militärisch nutzbar sind, ist dabei oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Sind nach der Prüfung im sogenannten Umschlüsselungsverzeichnis die Kriterien der EG-Dual-Use-Verordnung erfüllt, benötigen Exporteure eine Ausfuhrgenehmigung. Mithilfe der Software BEO-Exportkontrolle prüfen Anwender ihre Waren einfach und effizient auf Embargos, Ausfuhrlisten und einen doppelten, genehmigungspflichtigen Verwendungszweck. Zudem können Nutzer Genehmigungen hinterlegen und anhand der Historie bereits durchgeführte Prüfungen nach verschiedenen Kriterien filtern und protokollieren. Somit können Anwender trotz der veränderlichen politischen Lage sicher sein, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

Rechtssicherer Kontaktabgleich mit BEO-Sanktionslistenprüfung

Deutsche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, in- und ausländische Geschäftskontakte regelmäßig auf Sanktionen zu prüfen. Mit der praxisgerechten Software BEO-Sanktionslistenprüfung gleichen Unternehmen Geschäftskontakte schnell und komfortabel mit den enthaltenen Sanktionslisten ab. Auch ganze Listen mit Firmen- und Personennamen sowie Adressen evaluiert die Software und protokolliert Art, Zeitpunkt und Ergebnis der jeweiligen Prüfung. Interessierte können das Software-Modul auf der diesjährigen LogiMAT an der interaktiven Packstation am BEO-Stand B32 in Halle 8 erleben.

Weitere Informationen zu BEO sind im Lösungskatalog verfügbar.