Rechtsanwälte müssen sich gegen behördliches Abhören schützen

Deutsche Behörden haben im Rahmen von Ermittlungen seit Jahren Telefonate abgehört, die Strafverteidiger mit ihren Mandanten führten. Das berichtet die Zeitschrift DER SPIEGEL. Der Artikel beschreibt, wie die Mitschnitte in zahlreichen Verfahren rechtswidrig protokolliert, ausgewertet und zum Teil jahrelang aufbewahrt wurden. Die Reaktionen zeigten bundesweit Wellen der Empörung.

Aus Sicht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ist „dies ein unerhörter Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Die Verschwiegenheitspflicht der Anwaltschaft schützt den Mandanten. Nach geltender Rechtslage ist klar, dass die Gespräche zwischen einem Mandanten und seinem Anwalt generell nicht Gegenstand von Abhörmaßnahmen sein und auch nicht ausgewertet werden dürfen. (…) Zu den Grundpfeilern des Rechtsstaates in Deutschland gehören nach Ansicht des DAV die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts und der Schutz des vertraulichen Gesprächs zwischen Mandant und Anwalt. (…) Für jede Bürgerin und für jeden Bürger muss es die Möglichkeit geben, sich einem Anwalt anvertrauen zu können. Dieser elementare Rechtsgrundsatz ist unumstößlich.“ Auch, dass Journalisten abgehört wurden, wurde in diesem Zusammenhang bekannt (DER SPIEGEL, Heft 41/2013, S. 50f.). Journalisten und Ärzte sind ohnehin schlechter gegen Abhörmaßnahmen geschützt als Anwälte.

„Eine Überwachung zerstört nicht nur das Vertrauen des Mandanten in die Tätigkeit seines Anwalts“, zitiert DER SPIEGEL den ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer. „Sie ist deshalb auch für die Profession der Strafverteidiger verheerend.“

Dr. Hubert Jäger, Geschäftsführer des IT-Sicherheitsdienstleisters Uniscon, zieht das Fazit: „In der Praxis müssen Strafverteidiger und andere Rechtsanwälte selbst aktiv werden, um sicher zu sein, dass sie nicht von deutschen Ermittlern abgehört werden.“ Genau dies tun immer mehr Kanzleien. Ein gutes Beispiel ist die Münchner Sozietät Weber Schwarz & Schwarzer, ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Fachanwälten. Rechtsanwalt Matthias Schwarzer wählte den Kommunikationsdienst IDGARD von Uniscon als Lösung. Mit ihm kann er eine rechtssichere, elektronische Akte anlegen, die gegen Einsicht durch Dritte geschützt ist. Dabei kann er einen vertraulichen Datenaustausch mit Kollegen und Mandanten herstellen, auf den nur die zuständigen Personen Zugriff haben. Wichtig ist ihm auch, im Gerichtsverfahren selbst mit einem mobilen Endgerät auf die geschützte Akte zugreifen zu können, speziell mit dem iPad. Dabei dürfen die Daten natürlich auf keinen Fall in die von Apple betriebene iCloud gelangen.

Der Dienst IDGARD verschließt die Daten des Anwalts in der dem Mandanten zugeordneten Privacy Box. Eine Privacy Box ist ein abgesicherter Speicherbereich in einer versiegelten Cloud. Die weltweit zum Patent angemeldete Sealed-Cloud-Technologie sorgt dafür, dass niemand, nicht einmal der Betreiber des Dienstes, auf die dort gespeicherten Daten zugreifen kann. Einzigartig ist dabei, dass Uniscon mit der Sealed-Cloud-Technologie eine rein technische Lösung für den inneren Schutzring um die Daten entwickelt hat, während andere Anbieter nur umgehbare, organisatorische Lösungen bieten. Die Sealed Cloud bietet also ein deutlich höheres Maß an Sicherheit, da der Unsicherheitsfaktor „Mensch“ in diesem Konzept für Datensicherheit ausgeschlossen wird.

Auf die Privacy Boxes, die in der Sealed Cloud liegen, können Anwälte per Webbrowser zugreifen. Ihren Mandanten oder Kollegen übermitteln sie dann einen Link zu einer Privacy Box, in der die jeweiligen Daten liegen. So lassen sich einfach Dokumente verschicken, ohne dass Dritte den Inhalt lesen können, wie es im offenen „Postkarten-System“ E-Mail über das Internet oft möglich ist. Damit die Handhabung für den Anwender bequem ist, bietet ein Outlook Add-in direkten Zugang zu Privacy Boxes auch aus dem E-Mail-Client heraus. Der Anwender kann dieses Add-in sowie weitere Apps gratis von der IDGARD-Website herunterladen.

Zudem gewährleistet Uniscon, dass sämtliche Daten des Nutzers in der Sealed Cloud bleiben. Das gilt gerade auch für sensible Dokumente, die heute beim Betrachten auf Smartphones und Tablets oft im Hintergrund auf unsichere Server geladen werden, zum Beispiel in die iCloud.

Zusammenfassend bewertet Rechtsanwalt Matthias Schwarzer die Lösung IDGARD für seine anwaltliche Arbeit: „Die Sicherheits- und Mobilitäts-Option bei IDGARD ist genau das, was ich in meinem Berufsalltag brauche. Besonders schätze ich, dass die temporäre Kopie der IDGARD-Dokumente auf dem iPad jetzt auch Situationen mit schlechtem Mobilempfang – besonders im Gerichtssaal – überbrückt. Besonders angenehm ist, dass sich der Dienst IDGARD mit Personen einsetzen lässt, die technisch weniger versiert sind.“

Weitere Informationen zu Uniscon stehen im Lösungskatalog zur Verfügung.

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