Kurzarbeitergeld: Dokumentationspflichten erfüllen mit ZEP Clock

Die Corona-Krise und ihre Folgen: Bis Ende April 2020 haben Unternehmen in Deutschland nach offiziellen Angaben für mehr als zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Um Unternehmen den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Eil-verfahren rückwirkend zum 1. März 2020 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Gleich geblieben sind dagegen die strengen Vorgaben an den Nachweis der ausgefallenen Zeiten.

Aus diesem Grund sollten sich alle Unternehmen ohne Arbeitszeiterfassung, die Kurzarbeitergeld beantragen müssen, schnellstens um eine sofort einsatzfähige Zeiterfassungslösung, z.B. die cloud-basierte Softwarelösung ZEP Clock der Firma provantis IT Solutions kümmern. Für kleine Unternehmen bietet provantis die Lösung derzeit sogar zur kostenlosen Nutzung an.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, reicht es laut Bundesarbeitsministerium derzeit zwar, die Gründe für den Arbeitsausfall durch einfache Nachweise „plausibel“ vorzutragen. Die Süddeutsche erklärt weiter: „Auf die Arbeitszeiterfassung komme es nicht an. Am Ende aber, bei der Abrechnung mit der BA, ist es an den Arbeitgebern, ‚stundenweise darzulegen, ob die Arbeitnehmer gearbeitet haben oder ein Arbeitsausfall vorlag‘. Betriebe dürfen also bloße Einnahmeausfälle nicht mit einem tatsächlichen Arbeitsausfall verwechseln“.

Lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten während der Kurzarbeit Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat also eine Dokumentationspflicht für die während der Kurzarbeit geleisteten Arbeitszeiten. Diese Pflicht gilt auch für Ausfall- und Fehlzeiten. Die Nachweise für den jeweiligen Kalendermonat müssen dann vom Unternehmen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden. Nach Ende der Kurzarbeit erfolgt nämlich eine Prüfung, denn das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit nur unter Vorbehalt ausgezahlt.

Dazu müssen Unternehmen für Kurzarbeitende folgende Daten bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen:

  • Geleistete Arbeitszeit pro Tag
  • Anzahl der Kurzarbeitsstunden für diesen Tag
  • Gesetzliche Feiertage (Vergütung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber)
  • Krankentage

ZEP Clock: Lückenlose Dokumentation von Arbeitszeiten – auch in der Kurzarbeit

ZEP Clock basiert auf der provantis Lösung ZEP – Zeiterfassung für Projekte und dient zur Projekt-un¬abhängigen Erfassung von Arbeitszeiten. Als Cloud Service muss bei der ZEP Clock keine Software installiert werden. Die Nutzung ist über jeden herkömmlichen Internet-Browser unabhängig vom Betriebssystem auf jedem internetfähigen Endgerät (PC, Notebook, Tablet) sowie mit der ZEP Clock App für iOS und Android als mobile Stempeluhr möglich: Und zwar sowohl im Büro als auch im Home Office.

Zeiterfassung in Corona-Zeiten: ZEP Clock drei Monate kostenlos nutzen

Um gerade kleine Unter¬nehmen bei der Arbeitszeiterfassung während der Corona-Krise zu unterstützen, bietet die Firma provantis IT Solution ihre cloudbasierte Zeiterfassungslösung ZEP Clock ab sofort Interessenten und Neukunden für die Nutzung für bis zu zehn Benutzer drei Monate kostenfrei in Form einer auf 90 Tage verlängerten Testphase an.

Dazu ist lediglich eine Registrierung für die 30-Tage-Testversion auf der ZEP Clock-Webseite erforderlich. Nach Ablauf der offiziellen 30-Tage Test¬phase wird die Testphase auf Wunsch um zwei weitere Monate kostenfrei verlängert. Ausgeschlossen vom Angebot sind ZEP- und ZEP Clock-Bestandskunden.

Weitere Informationen zu ZEP stehen im Lösungskatalog zur Verfügung.