eurodata bietet Abrechnung von Kurzarbeitergeld (KUG) ohne Zusatzkosten

Die besonderen Grundlagen für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise werden aktuell in einer Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet. Das Entwicklungsteam der eurodata arbeitet bereits an der Umsetzung der speziellen Bedingungen in edlohn und edtime. So wird eurodata dann mit seiner führenden online Lohn- und Gehaltsabrechnung und der online Arbeitszeiterfassung Lösungen anbieten, um Abrechnung und Dokumentation zu gewährleisten.

Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG in Saarbrücken, hat die Weiterentwicklung im Hinblick auf die besonderen Regeln der Corona-Verordnung zur Chefsache gemacht. „Aufgrund der guten Konjunktur der letzten Jahre ist es nicht verwunderlich, dass in unserer Anwenderschaft die Unsicherheit bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld recht groß ist. Deshalb beginnen wir sofort mit kostenfreien Webinaren – auch wenn die konkreten Details der Abrechnung von Corona-KUG noch nicht bekannt sind. Wichtig ist uns, dass edlohn-Anwender in der Thematik insgesamt sicher werden. Die Details zur Umsetzung der Rechtsverordnung kommen dann zeitnah in Folge-Webinaren.“

Aktuelle News und Infos zum Thema stehen auf der edlohn Webseite zur Verfügung.

edtime: Arbeitszeiterfassung in der Corona-Krise

Auch die online Arbeitszeiterfassung edtime liefert ihren Beitrag zum Thema. Die Dokumentation der tatsächlich gearbeiteten Zeit sowie der Abwesenheiten in Form von Kurzarbeit, ist mit der Anwendung möglich. Zudem wird die Softwareentwicklung Schritt halten und auf die bis dato noch unbekannten Anforderungen der Behörden schnellstmöglich reagieren.

„Bei der Erstattung des Kurzarbeitergeldes legt die Bundesagentur für Arbeit strenge Maßstäbe an den Nachweis der ausgefallenen Zeiten. Alle Unternehmen, die edtime im Einsatz haben, werden eine solche Dokumentation schnell zur Verfügung haben. Außerdem werden wir auch hier in Form von kostenfreien Webinaren zeigen, wie diese ‚Fehlzeiten‘ effizient und sicher dokumentiert werden können“, erläutert Kurz.

Weitere Informationen vermitteln Webinare, die Anfang April durchgeführt werden. Termine und Zeiten werden auf www.ed-portal.de veröffentlicht. Dort ist jederzeit eine Anmeldung zu den kostenlosen Webinaren möglich.

Alle online Lösungen der eurodata AG sind so ausgelegt, dass ein orts- und zeitunabhängiges Arbeiten möglich ist. Auch das ist für die Anwender jetzt ein Vorteil. Die eurodata Kommunikationsplattform edcloud sichert dabei völlig papierlos den Datenfluss zwischen Steuerberater und Mandant. Wer vom Homeoffice seine Arbeit erledigen möchte, ist bestens vorbereitet. Der technische Support der eurodata AG steht im Bedarfsfall mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen zu eurodata stehen im Lösungskatalog zur Verfügung.