Verkehrsdaten für Verbrecherjagd nutzen – aber nicht an den Grundrechten vorbei!

In der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist der Wunsch nach einer effektiven Strafverfolgung für viele Menschen nachvollziehbar. Dem gegenüber steht jedoch das vom Grundgesetz garantierte Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2010 klargestellt, dass dessen Missachtung eine Verletzung der Grundrechte darstellt und somit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Doch das Gericht hat die Vorratsdatenspeicherung auch „nicht für grundsätzlich unvereinbar“ mit dem Grundgesetz genannt, sofern „hinsichtlich der Datensicherheit ein hoher Standard normenklar und verbindlich vorgegeben wird“. Ein neuer Gesetzentwurf wird daher nach der Sommerpause im September dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Kritiker betonen allerdings, dass auch dieser Gesetzesentwurf nicht den rechtlichen Vorgaben der Richter entsprechen wird.

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Chance für Sealed Freeze: Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig: Sie verstößt gegen die Grundrechte des Menschen. Sie „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte“, so begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten und der Zugriff darauf ohne das Wissen der Betroffenen seien dazu geeignet, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen.

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