Sealed Freeze: Befriedet neue Technologie den Streit um die deutsche Vorratsdatenspeicherung?

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung „spaltet das Kabinett“ und zunehmend auch die Gesellschaft: Das Innenministerium beharrt darauf, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zügig umzusetzen. Doch das Justizministerium verweigert sich dem Vorhaben. „Der Polizei fehlen die Vorratsdaten“, behaupten Polizeigewerkschafter, und erhöhen die Dramatik ihrer Forderung, indem sie behaupten, dass mangels Zugriffs auf ihre Internet-Daten angeblich Kinderpornographen und Mörder frei herumliefen: „348 Täter konnten nicht ermittelt werden“. Doch der EU-Generalanwalt sagt in einem Gutachten, dass die Vorratsdatenspeicherung möglicherweise gegen die EU-Grundrechtscharta verstößt, und der deutsche Justizminister will kein Gesetz in den Bundestag bringen, das grundrechtswidrig ist.

Interessanterweise kommt aus Brüssel einerseits das Signal, dass die Vorratsdatenspeicherung möglicherweise rechtswidrig ist, andererseits droht eine Zwangsgeld-Strafe aus Brüssel, falls Deutschland die EU-Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung nicht in deutsches Recht umsetzt. Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung personenbezogener Telekommunikations-Verbindungsdaten für öffentliche Stellen, zur Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten. Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Registrierung der Verbindungsdaten für mehrere Monate, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, weitgehende Analysen persönlicher sozialer Beziehungen. Mit Hilfe der Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren. In dem Maße, in dem die Telekommunikation zunimmt, wächst die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte 2010 die damaligen deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil kippte die Verpflichtung für deutsche Telekommunikationsanbieter zur Speicherung der gesammelten Daten. Zur Begründung gab das Gericht an, dass das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und zudem die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstoße laut Bundesverfassungsgericht gegen den Artikel 10 des Grundgesetzes.

Für die Kontroverse gibt es mit Sealed Freeze jedoch nun eine technische Lösung, die alle Vorteile der beiden diskutierten Varianten beinhaltet und gleichzeitig deren Nachteile vermeidet. Datenschutzexperte Dr. Hubert Jäger, Geschäftsführer des Münchner Unternehmens Uniscon, das Sealed Freeze entwickelt und zum Patent angemeldet hat, erklärt seinen Vorschlag: „Bei Sealed Freeze werden Daten nicht auf herkömmliche Weise gespeichert. Zwar werden sie auch hier verschlüsselt aufbewahrt, doch kann aus dem neuartigen Speicher nur ausgelesen werden wenn eine technisch erzwungene „Policy“ eingehalten wird. Diese Policy wird so programmiert wie es der Gesetzgeber will, und kann im Nachhinein nicht geändert werden. Beispielsweise kann die Policy erzwingen, dass nur auf einen konkreten Verdacht hin ermittelt und nur über einen richterlichen Beschluss auf ein begrenztes Volumen an Daten, aber zugegriffen werden kann. Rasterfahndung ist damit nicht möglich. Diese Technik bedient sich nicht nur der Verschlüsselung, sonder ist zusätzlich versiegelt und damit unbestechlich. Mit Sealed Freeze kann der Staat somit zwar Verbrecher fangen, aber uns Bürger nicht durchleuchten.“

Weitere Informationen zu Uniscon sind im Lösungskatalog verfügbar.

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